Ausage II.
Verhandelt „den 1. 19
Behufs der auf heute in Gemäßheit § 39 der Gemeindeordnung vom 14. Juli 1914
anberaumten Wahl von .Mitgliedern des Gemeinderats der Gemeinde ..
halte der unterzeichnete erneinderersiand (Wahlvorsteher) zum Nrotesollsährer den
und aus der Zahl der Wähler zu Beisitzern
ernannt und zwei Tage vor dem Wahltermin eingeladen, beim Beginne der Wahlhandlung
zur Blldung des Wahlvorstandes zu erscheinen.
Dieselben hatten sich in dem für die Wahl bestimmten Situngszimmer eingesunden,
und der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung u Uhr vormittags damit, daß er
sic mittels Handschlags an Eidcsstait verpflichtete.
Auf — Neben — dem Tische, an welchem der Wahlvorstand Platz nahm, wurde ein
viereckiges undurchsichtiges Gefäß mit Deckel zum Hineinlegen der Stimmzettel (Wahlurne)
aufgestellt. Der Wahlvorstand slellte sest, baß die Höhe der Bahlurnc im Innern gemessen
Zenlimeler, der Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden Wand Zenti-
meter und die Breite des Spaltes im Deckel der Urne Zentimeter beirug, und schloß
die Urne durch Auflegen des Deckels, nachdem er sich Überzeugt hatte, daß die Wahlurne
leer wor. Die Wahlurne wurde bis zum Schlusse der Abstimmung nicht wieder geöffnet.
Je ein Abdruck der Gemeindeordnung und der Wahlordnung hat im Wahlraume
ausgelegen.
Damit die Wähler unbeobachlet ihre Stimmzettel in die Umschläge zu stecken ver-
mochten, war . .... ....
BeschreibuinderAhiottdenmqsvotticknauq.)