Object: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 281 — 
Schema F. 
Serie.. Zinskupon. W. 
zum 
Preußischen Central-Pfandbrief Littr. 
über 
der 
albjährliche Zinsen, am . .ten ....... .. 18.. iti 
bab dich i sen, zahlbar an den umseitig 
Berlin, den . .ten .. . . .. . . .. 18.. 
Eingetragen im Register sub Fol. ..... Die Direktion. 
Der Kontrolbeamte. (Faksimile der Unterschriften von zwei 
(Unterschrift.) Mitgliedern der Direktion.) 
Dieser Kupon ist nach den mm. 18.. ungültig. 
(Rückseite: Angabe der Zahlstellen, bei welchen die Einlösung erfolgt.) 
Schemao G. 
Dalon 
zum 
Kuponbogen 
des 
Preußischen Central-Pfandbriefes Littr. ———- 
über 
der 
proz. Pfandbrief-Anleihe vom Jahre 18. 
Dem Inhaber dieses Talons werden gegen dessen Rückgabe nach zehn Jahren 
und vorgängiger Bekanntmachung der Direktion Zinskupons für fernere zehn 
(Nr. 7634—7635.) Jah-
	        
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