Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

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b) Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Beide Telegraphenarme müssen Beide Signallaternen am Tele- 
schräg rechts nach oben gerichtet grapheumaste zeigen nach Außen 
sein (unter einem Winkel von grünes Licht und nach Innen 
etwa 450). I (dem Bahnhofe zugekehrt) wei- 
Res Licht. 
C. Ausfohrt ist gelperrl. 
Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphenarm, Die obere Signallaterne am 
muß nach rechts wagerecht ge- 0 Telegraphenmaste zeigt nach In- 
stellt sein. nen (dem Bahnhof zugekehrt) 
rolhes Licht und nach Außen 
(der freien Bahnstrecke zugekehrt) 
weißes Licht. (Die amdere 
Signallaterne zeigt kein Licht.) 
D. Ausfahri ill frei. 
a) Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: D4 bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphenarm 1 Die obere Signallaterne am 
muß schräg rechts nach oben ge- DTelegraphenmaste zeigt nach In- 
richtet sein (unter einem Winkel · nen (dem Bahnhofe zugekehrt) 
von etwa 457. weißes Licht und nach Außen 
ist dieselbe geblendet. (Die 
andere Signallaterne zeigt kein 
Licht.) 
       
  
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