Object: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

1907 133 
Anlage BE.#) 
Zivilversorgungsschein. 
Dem WVor- und Fomilienname, lette Slellung in einem der Schupgebiete) ist gegenwärtiger 
Zivilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit vu .... Jahren.Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Polizei- 
truppe ESchutztruppe, im Grenz“- oder Zou- 
aussichtedienste) vvo 
mithin nach einer Gesamtdienstzeit von 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste 
bei den 
Reichsbehörden sowie den Staatsbehörden aller Bundes- 
staaten. 
nach Maßgabe der darüber beslehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension vo . AM. Pf. monatlich. 
N. N., den # 19 
(Behörde, die über den Anspruch auf de 
GSiempel.) “22i enischieden *8 
Alter:Jaah# 
ahrt. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) 
) Siehe die Fußnote auf Anlage A.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.