Object: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

Formular C. Nr. des Verzeichnisses. 
Koörschein. 
Voon der Körcommission der Königlichen Amtshauptmannschat ist 
heute ein de .. (Name der Zuchtgenossenschaft oder des Besitzers des Bullen) gehöriger 
Zuchtbulle 
geprüft und für tüchtig und zulässig zur Zucht erklärt worden. 
Die Gültigkeit dieses Scheines erlischt mit dem Ablauf von zwei Jahren vom heutigen 
Tage ab gerechnet. 
Königliche Amtshauptmannschast.
	        
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