Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

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IV. 
Nachdem Königlich Preußischer Seits der Wunsch zu erlennen gegeben worden, 
für die drei landräthlichen Kreise Schleußingen, Schmalkalden und Ziegenrück dem auf 
Grund des Staatsvertrags vom 19. Februar 1877 und des Schlußprotokolls vom 
nämlichen Tage zu errichtenden gemeinschaftlichen Oberlandesgerichte in Jena beizu- 
treten, diesem Wunsche auch Seitens der hohen Contrahenten ebengenaunten Vertrags 
bereitwillig entgegengekommen worden, sind zur Verabredung der nähern Modalitäten, 
unter welchen dieser Beitritt zu erfolgen haben werde, und zur Niederlegung derselben 
in einem Accessionsvertrage allerseits Bevollmächtigte ernannt worden und zwar 
Seitens der Königlich Preußischen Staatsregierung 
der Unterstaatssecretär im Königl. Instizministerium Ludwig Hermann 
von Schelling und 
der Geheime Oberjustizrath Georg Heinrich Rindfleisch, 
Seitens der Fürstlich Reuß-Plauischen j. L. Staatsregierung 
Seine Excellenz der Staatsminister Dr. jur. Freiherr Emil von Beulwitz 
und 
der Geheime Staatsrath Dr. jur. Anton Vollert, 
Seitens der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung 
der Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und 
der Geheime Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger, 
Seitens der Herzoglich Sachsen-Meiningischen Staatsregierung 
Seine Excellenz der wirkliche Geheimrath Dr. jur. Friedrich von Utten- 
hoven und 
der Regierungs-Rath Dr. Karl Blomeyer, 
Seitens der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staatsregierung 
der Geheime Staatsrath Heinrich Morit Friedrich Lorenh, 
Seitens der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung 
der Geheime Regierungsrath Heinrich Hornbostel,
	        
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