Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. 
No. 88. 
  
X 174. Regierungs-Bekanntmachung, das zwischen den, zum Deutschen Zoll= und nt Vereine 
verbundenen Staaksregicrungen abgeschlossene Münzkartel betr., vom 8. Juli 1 
Zwischen den, zum Deutschen Zoll- und Handels-Vereine verbundenen Staaksregierun= 
gen ist unter dem 21. October 1845 das nachstehende Müngkartel abgeschlossen worden und 
die Auswechselung der Raiisscorionsurkunden allseitig ersolgt, und wird daher solches zur 
Nachachtung bierdurch öffemtlich bekannt gemacht. 
Gera, den 8. Juli 1646. 
Fürstl. Reuß-Plauil, gemeinschaftl. Landes-Regierung das. 
von Bretschneider. 
R. Muͤller. 
Roachdem dle zum Zoll- und Handels-Vereine verbundenen Regierungen als wün- 
schenswerth erkommt haben, zur Vervollständigung der allgemeinen Münz-Kouvention vom 
30. Juli 1833 und zu gegenseitig wirksamerem Schuße ihres Münj-Regals, ein Münz- 
Kartel obzuschließen, so haben zu diesem Zwecke zu Vevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestäc, der König von Preuhen: 
Alleröchlt- Jbren geheimen Ober-Finan)-Ra:zh Adolph Georg Theodor Pochhammer, 
Ritter des Königlich Preußischen rorhen Adler-Ordens zweiler Klasse rc.; 
Seine Magjestär, der König von Baiern: 
Allerhöchst- Jhren General-Zolladministrations-Rath Ca#l Meirner; 
Ausgegeben den 10. August 1810. 34
	        
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