Gesetzsammlung
für das
Furstentum Reuß jingerer Luni.
N. 77.
Inhalt: Gesetz, weitere Abänderungen des Sparlaisenstatuts vom 22. Dezember 1888 betressend.
Gesetz
vom 23. Dezember 1907,
weitere Abänderungen des Sparkassenstatuts vom 22. Dezember 1883
betreffend.
Wir Heinrich XIV.
von Gottes Gnaden Jüngerer Cinie ruglerender Fürst Meuß,
Eraf und Herr von Vlauen, Herr zu Grek, Kranichseld, Gera, Schlelh und Kobenstein eic. ett.
verordnen hiermit unter Zustimmung des Landtags, was folgt:
81.
Der § 1I des revidierten Sparkassenstatuts vom 22. Dezember 18383
erhält folgende veränderte Fassung:
„§ 11.
Berechnung und erhebung der Zzinsen.
Die Verzinsung der Einlagen beginnt je mit dem auf den Tag
der Einzahlung folgenden Tage und endigt mit dem dem Dage der
Auszahlung vorausgehenden Tage.
Ausgegeben am 24. Dezember 1907.