Gesetzsammlung 
Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
No. 718. 
Inhalt: Verordnung. betressend die Abänderung des § 1 der Arrordnung vom 6. Juni 1005 zur 
Ausführung des Gesehes über die Erbschafts, und Schenkungsstener vom 25. März 1005. 
  
  
Verordnung 
vom 27. Dezember 1007, 
betreffend die Abänderung des § 1 der Verordnung vom 8. Juni 1005 
zur Ausführung des Gesetzes über die Erbschafts= und Schenkungs- 
steuer vom 25. März 1005. 
In Abänderung des § 1 Abs. 1 der Verordnung vom 8. Juni 1905, 
betreffend die Ausführung des Gesetzes über die Erbschafts= und Schenkungs- 
steuer vom 25. Märg 1905 — Gesetzsammlung Bd. XXV S. 200 — wird 
hiermit bestimmt, daß das mit der Verwaltung des Erbschaftssteuerwesens 
betraute Fürstliche Erbschaftssteueramt, welches gegemvärtig dem Fürstlichen 
Katasterburean hier angegliedert ist, vom 1. Januar 1908 ab eine selbständige 
Behörde mit dem Sitze in Gera zu bilden hat. 
Gera, den 27. Dezember 1907. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
v. Hinüber. .n 
Auogegeben am 31. Dezember 1907.