Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

Anlage 4.) 
Zivilversorgungsschein. 
  
Dem (Vor, und Familienname, Diensigrad und Tippenteil usw.) ist gegenwärtiger 
Zivilversorgungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
.................... JahrenMonaten 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden, den Staatsbehörd aller Bundes- 
staaten und den Kommunalbehörden usw. des Bundes- 
staats, bessen Staatsangehörigkeit er seit 2 Jahren 
besitzt, 
nach Mahgabe der darilber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von – + Pf. monatlich. 
N. N., den 10.4 
(Behörde, die über den Anspruch auf den 
Stenwel.) Zivilversorgungbschein enischleden hat.) 
Alter: Jahre. 
(Nr. des Zivllversorgungsscheius.) (Unterschrist des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
?) Die Z##slosrsorgungsscheine. und der dilangoschein — dr, Milasun 4 bis B — sind in Form 
eines Uu *n½ß wie die Militärpässc, anlg Die Umschlags ist bei den Zivllver= 
sorgungsscheinen 46% # Aulagen & und K und - d tflellusmsskhemk Muhme mit e 
rosten, bei dem Zivilversorgungsscheine nach Aulage ( — n lleinen Reichsadler ehen. 
en #wiluerler# otahl sämtlicher Gattungen erhalten de Seswelche für Ieenssen Sestenen. dor 
die * mindestens ach qer aktiver Dienstzeit an. — ben oder der olsner Sichtiden einen 
Umischlag von roter, al 7 u n stvslvck Ins-so cheinc. aber einen solche Die # 
An- 
Rallinn ccheine erhalten einen Fisssab Umi rv . Den Sonrilralle —'uir ert r N hrichten 
über den Bezug der Militärrenten und der Invalidenvension sowie über die Bersorgung der Militär- 
anwärter usw. vorgedn 8 
31
	        
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