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aus dem Gebäude herausgeleitet werden. Brennbare Gegenstände
müssen dabei von dem Rohre mindestens 0,5 m und von seiner Mündung
mindestens 1 m entfernt bleiben. Ersterer Abstand kann bei der Durch-
führung durch das Gebäude auf 0,25 m ermäßigt werden, wenn der
Ausschnitt eine Blechverkleidung erhält.
Feuerstellen dürfen in dem Aufstellungsraum und den damit in offener
Verbindung stehenden Räumen nicht benutzt werden.
Bewegliche Explosionsmotoren, welche mit leichten Kohlenwasserstoffen oder
mit offener Zündung betrieben werden, dürfen innerhalb von Gebäuden nur in
abgeschlossenen, ausschließlich diesem Zwecke dienenden Räumen mit feuersicheren
Wöänden und Decken unter Beachtung der vorstehenden Ziffern 1 bis 4 und
der beiden letzten Sätze von § 3 Absatz lI betrieben werden.
II. Beim Betriebe beweglicher Explosionsmotoren außerhalb von
Gebäuden muß das Auspuffrohr von Motoren mit clektrischer oder Kom-
pressionszündung
von Schobern, Mieten, Waldbeständen und anderen leicht entzündlichen
Gegenständen oder von der Traufkante von Gebäuden mit weicher
Dachung mindestens 3,0 m entfernt bleiben.
Werden die Motoren mit leichten Kohlenwasserstoffen oder mit offener
Zündung (Glührohr) betrieben, so sind mindestens die doppelten Abstände ein-
zuhalten.
II. Die Umgebung der Motoren ist beim Betrieb in einem Umkreise von
mindestens 3 m von leicht entzündlichen Gegenständen frei zu halten.
IV. Die beweglichen Explosionsmotoren sind so aufzustellen, zu betreiben
oder mit solchen Vorkehrungen zu versehen, daß Schädigungen oder Belästigungen
der Nachbarn und des Publikums durch Geräusch, Geruch oder Rauch vermieden
werden.
—
Beschaffenheit der beweglichen Explosionsmotoren.
8 11.
I. Die Behälter für flüssige Brennstoffe an den Motoren müssen so an-
dauerndem Betriebe ausgeschlossen ist. Die Behälter sind aus widerstandsfähigem
Banstoffc mit dichten Verschlüssen herzustellen und müssen einen explosionssicheren
Verschluß erhalten, der beim Füllen nicht entfernt zu werden braucht und nur
entfernt werden darf, wenn der Motor außer Betrieb ist. Gläserne Flüssigkeits-