Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
Ko. 735. 
Inhalt: Ministerial- VBerordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 12. Märs 1007, die Anlegung. 
Veränderung und Bebauung von Straßen und Pläten betressend. 
  
Ministerial-Verordnung 
vom 7. Januar 1909 
zur Ausführung des Gesetzes vom 12. März 1907, die Anlegung, 
Veränderung und Bebauung von Straßen und Plätzen betreffend. 
(Gesetzsammlung Band XXVI, S. 35 ff.) 
Zur Ausführung des vorgenannten Gesetzes sowie zur Unterweisung der 
beteiligten Behörden wird hiermit bestimmt, was folgt: 
Zu § 1 
Das Gesetz behandelt nur die durch das öffentliche Interesse gebotenen 
Beschränkungen der durch das bürgerliche Recht (§ 903 des Bürgerlichen Gesetz- 
buches) gewährleisteten Baufreiheit. Es läßt die dem Privatrechte angehörigen 
nachbarrechtlichen und sonstigen Beschränkungen unberührt, wie es andererseits 
regelmäßig selbst keine Privatrechte schafft. 
Auch die durch das öffentliche Interesse geforderten Beschränfungen regelt 
es nicht erschöpfend. Vielmehr gehen eine große Zahl weiterer auf Reichs= oder 
Ausgegeben am 20. Jannar 1909. 
53.
	        
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