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blaßrot, die Abträge grau angelegt. Brücken, Durchlässe, unterirdische Wasser-
abzüge usw. sind unter Angabe der lichten Weiten und Höhen einzurragen.
An allen Brechpunkten der Gefälle, an sämtlichen Krenzungs= oder Ab-
zweigungspunkten von Straßen und an sonstigen eigenartigen Stellen werden
die betreffenden Ordinaten rot ausgezogen und mit den zugehörigen Zahlen be-
schrieben. Die auf die Abwässerung bezüglichen Höhenzahlen erhalten blaue
Farbe.
Die Längen der Straßenzüge von einem Brechpunkte des Gefälles bis
zum nächstfolgenden werden, zusammen mit der Verhältniszahl des Gefälles, in
roter Farbe über das Profil, die Namen oder Nummern der Straßen über oder
unter dasselbe geschrieben.
Wenn zu einem Situationsplane mehrere Längenprofile gehören, so ist
auf eine deutliche und übereinstimmende Bezeichnung der Anschlußpunkte unter
schärferer Hervorhebung der Anschlußordinate zu achten.
Da, wo die in den Bebauungoplan ausgenommenen Straßen von einander
abweichende Breiten erhalten, wo erhebliche Aenderungen in der Terrainoberfläche
in Aussicht genommen werden, oder wo naheliegende Gebäude, Mauern, abgehende
Wege usw. besondere Berücksichtigung verlangen, sind Querprofile im Maßstabe
von wenigstens 1:250 zu zeichnen und unter gleicher graphischer Behandlung
wie die Längenprofile zu deren Numerierung und Ordinaten üöbersichtlich in
Beziehung zu bringen.
In den Profilen sind die höchsten und niedrigsten Stände aller Gewässer,
welche auf die in Aussicht genommenen Anlagen von Einfluß sein können, sowie
vorhandene Fachbäume und Pegel, insbesondere die Grundwasserstände, soweit
dieselben bereits bekannt oder zu wissen nötig sind, die Tiefen ctwaiger die
Straßenanlegung benachteiligender Bodenschichten, die Türschwellen der vorhan-
denen Gebäude, die Schienenhöhen naheliegender Eisenbahnen usw., ebenso alle
für das Nivellement maßgebenden Festpunkte, vollständig zu bezeichnen.
III. Erläuternden Schriftstücken.
Dieselben sollen eine Beschreibung der bisherigen Beschaffenheit, Be-
nutzungsart und Entwässerung des in Frage kommenden Terrains sowic des
jetzigen und späterhin zu erwartenden Verkehrs auf demselben enthalten und, er-
forderlichenfalls unter eingehender Darlegung, die für die Aufstellung des Pro-
jektes maßgebenden Gründe darlegen.