Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

Gesetz sammlung 
Firstentum Reuß jüngerer Linie. 
No. 706. 
Inhalt: Gesetz, beitressend die Aulegung, Beränderung und Bebauung von Straßen und Pläten. 
Gesen 
vom 12. März 1907, 
betreffend die Anlegung, Veränderung und Bebauung von Straßen 
und Plätzen. 
  
  
Wir Heinrich der Vierzehnte, von Golles Gnaden Hüngerer Cinie regierender Fürst Beuß, 
Graf und Herr von Hlauen, Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schteiz und Tobenstein etc. ett. 
verordnen mit Zustimmung des Landtages, was folgt: 
81. 
Die mit dem Eigentume am Grund und Boden verbundene Berechtigung, 
auf diesem Gebäude irgend welcher Art zu errichten und sonstige bauliche Maß- 
nahmen zu treffen, wird im öffentlichen Interesse den nachfolgenden Beschränkungen 
unterworfen. 
I. Allgemeine Beschränllungen der Baufrelheit. 
§D2. 
Außerhalb des Bereiches eines Bebauungsplanes (zu vergleichen § 4 
Ziffer 2 und §8 34) und, soweit ein solcher nicht besteht, außerhalb einer im 
Ausgegeben am 27. März 1007. 12
	        
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