Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

Gesetzsammlung 
Firstentum Reuß jüngerer Linie. 
No. 711. 
Inhalt: Ministerial. Belanntmachung, einen Nachtrag zu dem ernenerten Reglement für die 
Magdeburgische Land.Feuer. Sozictät betressend. 
  
Ministerial-Zekanntmachung 
vom 23. Mai 1907, 
einen Nachtrag zu dem erneuerten Reglement für die Magbdeburgische 
Land-Feuer-Sozietät betreffend. 
Mit im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten erteilter Höchster Ge- 
nehmigung Seiner Durchlaucht des Erbprinzen werden dice von der Sozietäts- 
Deputation unter dem 23. September 1905 im Einverständnis mit dem 
Provinzial-Landtage der Provinz Sachsen beschlossenen Aeuderungen der 8§ 1, 7 
und 9 des erneuerten Reglements nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Gera, den 23. Mai 1907. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
v. Hinüber. 
Zu § 1. Es ist zu setzen statt a und b bei Absatz 2 hinter nämlich: 
„à. das platte Land und die Städte des Fürstentums Schwarzburg- 
Sondershausen, 
b) das platte Land und die Städte des Fürstentums Schwarzburg= 
Rudolstadt, 
Ausgegeben am 29. Mai 1907.
	        
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