Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

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Der Grundstein zu dem neuen Seminargebäude in Schleiz, filr dessen 
Bau der Landtag eine ganz erhebliche Summe bewilligt hat, ist inzwischen gelegt 
worden. Die Ausführung des Baues erfolgt nach den Plänen und unter der 
Leitung eines uns von dem Königlich Prcußischen Ministerium der öffentlichen 
Arbeiten zu dem Behufe zur Verfügung gestellten bewährten Fachmannes. 
Der Umbau des westlichen Flügels des Schlosses in Lobenstein, dessen 
Kosten nach Landtagsbeschluß aus der Fürstlichen Sparkasse daselbst zu bestreiten 
sind, ist so weit vorgeschritten, daß die neuen Räume noch im Laufe dieses Jahres 
bezogen werden können. 
Die für den Anschluß des Amtsgerichtsgebäudes und des Gefangenhauses 
in Hirschberg an die dortige städtische Wasserleitung, sowie für Vornahme von 
Reparaturarbeiten in dem Gebäude der Taubstummenanstalt zu Schleiz bewilligten 
Summen haben eine zweckentsprechende Verwendung gefunden. 
Der durch den Verkauf des Kollegienhofgrundstücks in Gera erzielte Erlös 
ist dem Beschlusse des Landtags gemäß dem Gymnasialärar zugeführt worden; 
die Zinsen dienen zur Minderung des staatlichen Zuschusses zu den laufenden 
Ausgaben des Gymnasiums. 
Durch Verwilligung des gegen früher bedeutend gestiegenen laufenden 
Unterhaltungsaufwandes und durch mehrfache Bereitstellung erheblicher Summen 
zu besonderen Zwecken ist die Chausseebauverwaltung in die Lage gesetzt worden, 
nicht nur die Staatsstraßen in einem ihrer Bestimmung entsprechenden Zustande 
zu erhalten, sondern auch noch manche längst gewünschte Verkehrsverbesserungen 
zur Ausführung zu bringen, so den Bau einer zweiten Brücke über die Elster 
bei Untermhaus, die Ersetzung der baufällig gewordenen sogenannten Roten Brücke 
über die Wiesental bei Schleiz durch einen vollständigen. Neuban, die teilweise 
Pflasterung der verlängerten Hospitalstraße in Lobenstein und der von Gera 
nach Untermhaus führenden Küchengartenallee. Dagegen mußte die auch vom 
Landtage als wünschenswert bezeichnete Pflasterung der von Gera nach Leumnitz 
führenden Staatsstraße schon aus technischen Gründen vorläufig zurückgestellt 
werden. 
Eine Erweiterung des im ganzen über 270 Kilometer Länge umfassenden 
Staatsstraßennetzes ist weder durch die Verhältnisse des durchgehenden Verkehrs 
geboten noch auch im Hinblick auf die Höhe des Chausseebauetats im Verhältnis 
zum gesamten Staatshaushalt angängig; es ist aber den Bedürfnissen verschiedener 
Gemeinden nach Erlangung besserer Verkehrswege insofern Rechnung getragen 
worden, als ein sehr hoher Staatszuschuß zu dem chausseemäßigen Ausbau des
	        
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