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Der Grundstein zu dem neuen Seminargebäude in Schleiz, filr dessen
Bau der Landtag eine ganz erhebliche Summe bewilligt hat, ist inzwischen gelegt
worden. Die Ausführung des Baues erfolgt nach den Plänen und unter der
Leitung eines uns von dem Königlich Prcußischen Ministerium der öffentlichen
Arbeiten zu dem Behufe zur Verfügung gestellten bewährten Fachmannes.
Der Umbau des westlichen Flügels des Schlosses in Lobenstein, dessen
Kosten nach Landtagsbeschluß aus der Fürstlichen Sparkasse daselbst zu bestreiten
sind, ist so weit vorgeschritten, daß die neuen Räume noch im Laufe dieses Jahres
bezogen werden können.
Die für den Anschluß des Amtsgerichtsgebäudes und des Gefangenhauses
in Hirschberg an die dortige städtische Wasserleitung, sowie für Vornahme von
Reparaturarbeiten in dem Gebäude der Taubstummenanstalt zu Schleiz bewilligten
Summen haben eine zweckentsprechende Verwendung gefunden.
Der durch den Verkauf des Kollegienhofgrundstücks in Gera erzielte Erlös
ist dem Beschlusse des Landtags gemäß dem Gymnasialärar zugeführt worden;
die Zinsen dienen zur Minderung des staatlichen Zuschusses zu den laufenden
Ausgaben des Gymnasiums.
Durch Verwilligung des gegen früher bedeutend gestiegenen laufenden
Unterhaltungsaufwandes und durch mehrfache Bereitstellung erheblicher Summen
zu besonderen Zwecken ist die Chausseebauverwaltung in die Lage gesetzt worden,
nicht nur die Staatsstraßen in einem ihrer Bestimmung entsprechenden Zustande
zu erhalten, sondern auch noch manche längst gewünschte Verkehrsverbesserungen
zur Ausführung zu bringen, so den Bau einer zweiten Brücke über die Elster
bei Untermhaus, die Ersetzung der baufällig gewordenen sogenannten Roten Brücke
über die Wiesental bei Schleiz durch einen vollständigen. Neuban, die teilweise
Pflasterung der verlängerten Hospitalstraße in Lobenstein und der von Gera
nach Untermhaus führenden Küchengartenallee. Dagegen mußte die auch vom
Landtage als wünschenswert bezeichnete Pflasterung der von Gera nach Leumnitz
führenden Staatsstraße schon aus technischen Gründen vorläufig zurückgestellt
werden.
Eine Erweiterung des im ganzen über 270 Kilometer Länge umfassenden
Staatsstraßennetzes ist weder durch die Verhältnisse des durchgehenden Verkehrs
geboten noch auch im Hinblick auf die Höhe des Chausseebauetats im Verhältnis
zum gesamten Staatshaushalt angängig; es ist aber den Bedürfnissen verschiedener
Gemeinden nach Erlangung besserer Verkehrswege insofern Rechnung getragen
worden, als ein sehr hoher Staatszuschuß zu dem chausseemäßigen Ausbau des