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(. 1.
Zur Bestreicung des Aufwandes für dle Reschsversammlung und die proviforische Cen-
tralgewalt, beziehungsweise zur Ergänjung der den Reicheministerlen für diesen Zweck eröff-
neten Credike, wird eine Umlage von Zweihundercstebzebncausend vlerhundert sechsundfünfzig
Gulben 32 kr. nach der bestehenden Bundesmatrlkel ausgeschrieben.
5. 2.
Das Reichsministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieser Verordnung be-
auftragt.
Frankfurt, den 23. December 1848.
Der Reichsverweser
Erzherzog Johamn.
Der Reichsminister der Finanzen
v. Beckerath.
Bekanntmachun
de Iu n der Flnanzen betreffend die Gertbellung dee. Unlage e
fr. auf bie einzeinen Staaten, vom 1. December 184
Die, gemäß der Verordnung des Relchsverwesers vom heucigen Tage ausgeschrie-
bene Umlage verkheilc sich unter die elnzelnen Staaten nach der unterm 3. Mai d. J. neu
sestgestelleen Matrikel, wie folge:
1.Oesterreich m . . . . . . . 6,86954
2. zansen . . . . . . . . . . . . 6,47230
—- ..........2,35442
. Honigs-Ich Sqchstn . . . . . . . . . . ,20927
»Da-me · « . , . . « . . . 930 1
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