Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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Dagegen teht dem Besogenen kein Wechselreche gegen den Aussteller zu. 
Artikel 24. 
Ilt in dem Wechsel ein vom Wohnorke des Bezogenen verschledener Zahlungsort 
(Net. 4. Nr. 8.) angegeben (Domlellwechsel), so M. n so fern der Wechsel nsche schon 
erglebt, durch wen die Zahlung am Zahlungsorke erfolgen soll, dies vom Bezogenen bel der 
Annahme auf dem Wechsel zu bemerken. Ist dies niche geschehen, so wird angenommen, 
dah der Besogene selbst die Zahlung om Zahlungsorte leisten wolle. 
Der Aussteller eines Domlellwechsels kann in demselben die Präsentatlon zur Annahme 
vorschreiben. Die Nichebcebachkung dieser Worschrift hat den Verlust des Regresses gegen 
den Aueskeller und die Indossanfen zur Folge. 
VI. Regreß auf Sicherstellung. 
1. Wegen nicht er haltener Annahme. 
Artikel 25. 
Wenn dle Annahme elnes Wechsels überhaupk ulche, oder uner Eiuschränkungen, oder 
nur auf eine geringere Summe ersolgt ilk, so sind die Indossanten und der Aussteller wech- 
selmäßig verpflichter, gegen Aushändigung des, Mangels Annahme ausgenommenen Protestes 
geungende Sicherheit dahin zu leisten, daß die Bezahlung der im Wechsel verschriebenen 
Summe, oder des nicht angenommenen Betrages, so wie die Erskattung der vurch die Niche- 
annahme veranlaßten Kosten am Werfallcage ersolgen werde. 
Jevoch find viese Personen auch besagt, auf ihre Kosten die schuldige Summe bei Ge- 
richt oder bei einer cnderen, zur Annalme von Depossten ermächtigten Behörde oder Austalt 
viederzulegen. 
Artikel 26. 
Der Remittent, so rie jeder Indossakar wird durch den Besi des, Mangels Annahme 
ausgenommenen Protesies e. mächtige, von dem Aussieller und den übrigen Vormännern 
Sicherhelt zu sordern und im Wege des Wechselprojesles darauf zu klagen. 
Der Regreßnehmer ist bierbei an die Folgeordnung der Indossamente und dle elnmal 
getcoffene Wahl nicht gebunden. 
Der Belbringung des Wechsels und des Nachweises, daß der Regrehnehmer seinen 
Nachmnnern selbst Sicherbeie bestellt habe, bedarf es nicht.
	        
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