Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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ungsschein zu behändigen, dasern er in selnem bisberigen Waterlande sich aller Verbindlich. 
kelken entledige und überall Richeigkelt getroffen hac 
9. 
Fuͤr Ausfertigung des Auswanderungsschelns selbst werden von Seiten Fuͤrstlicher Re- 
glerung keine Gebühren in Ansah gebracht. 
Gera, am 2. März 4649. 
Furitich Neu- Plauisches Miatsterium das. 
von Bretschne er. 
Schlick. 
  
Nr. 225. Minislerialbekanunnachung, den Zollsatz für ungereinigte Seda beir., vom 17. März 1819. 
(Publizirt im Ameß= und Berordnungsblatte Nr. 12.) 
Nachdem die in der Anmerkung zu Pos. 5. d. der zweiten Abeheilung des zur Zrit 
noch in Kraft bestehenden Zolltarlss pro 1844 sesfgesetzte Ausnahme, 
noch welcher ungerelnigte Soda belm Elngange über die Preußische Sec- 
grenze sowie in Preußen, Sachsen und Kurbessen bei dem Eingange auf Flüssen 
und in Sachsen auf der Landesgrenze mic dem ermäßigten Zollsaße von 71 Sgr. 
anzusehen ist, 
sich als unvereinbar mit der Foͤrderung der zollvereinsinlaͤndischen Sodafabrikation gezeigt 
bat: so ist von Seiten der zum Zollverelne verbundenen Staatsregierungen der Beschluß 
gefaßt worden, daß diese Ausnahmsbestimmung vom 1. Mai d. J. ab in Wegfall kem. 
men soll, und wird daher dieser Beschluß hlermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Gera, am 17. Maͤrz 1849. 
Zuͤrstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schick. 
 
	        
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