Vermieter
8
536
538
542
543
546
547
552
571 10.
2. die vermietete Sache dem Mieter
in einem zu dem vertragsmäßigen
Gebrauche geeigneten Zustande zu
überlassen und sie während der
Mietzeit in diesem Zustand zu er-
halten;
3. zum Schadensersatz wegen Verzugs
mit der Beseitigung eines Mangels;
4. 538—540 zur Vertretung von
Mängeln der vermieteten Sache;
5. zu beweisen, daß er den Gebrauch
der Sache rechtzeitig gewährt, oder
daß er Abhülfe des Mangels be-
wirkt habe;
6. 555 zur Rückerstattung des im
voraus ohne Rechtsgrund gezahlten
Mietzinses;
7. die auf der vermieteten Sache
ruhenden Lasten zu tragen;
8. dem Mieter die auf die Sache ge-
machten Verwendungen zu ersetzen;
9. sich im Falle des Verzugs des
Mieters auf den Mietzins den
Wert der ersparten Aufwendungen
und der anderweit gezogenen Vor-
teile anrechnen zu lassen;
579 zur Haftung für den von dem
Erwerber des vermieteten Grund-
stücks zu ersetzenden Schaden;
576 11. die dem Mieter angezeigte Über-
tragung des Eigentums an dem
vermieteten Grundstück gegen sich
gelten zu lassen;
s. Miete — Miete.
535 Recht des V.:
550
1. von dem Mieter den vereinbarten
Mietzins zu verlangen;
2. auf Unterlassung des vertrags-
widrigen Gebrauchs der ver-
mieteten Sache zu klagen;
553—555 3. dem Mieter das Mietverhältnis
556
zu kündigen. 564—567, 569;
4. 558 zur Rückforderung der ver-
mieteten Sache nach Beendigung
des Mietverhältnisses
238
8
557
559—
561
540
545
549
556
558
568
Vermieter
a) von dem Mieter;
b) von dem Untermieter;
5. auf Entschädigung für die Zu-
rückbehaltung der vermieteten
Sache;
563 6. sein Pfandrecht geltend zu
machen;
7. die Zurückschaffung der ohne
sein Wissen oder unter seinem
Widerspruch von dem ver-
mieteten Grundstück entfernten
Sachen zu verlangen.
s. Miete — Miete.
Arglistiges Verschweigen eines Man-
gels durch den V. s. Miete — Miete.
Benachrichtigung des V. von einem
Mangel der vermieteten Sache, oder
von der Anmaßung des Rechts durch
einen Dritten s. Miete — Miete.
Untermiete oder Überlassung der ge-
mieteten Sache an einen Dritten mitl
oder ohne Erlaubnis des V. s. Miete
— Miete.
Dem Mieter eines Grundstückes steht
wegen seiner Ansprüche gegen den
V. ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
Verjährung der Ersatzansprüche des
V. s. Miete — Miete.
Stillschweigende Verlängerung des
Mietverhältnisses s. Miete — Miete.
571—576, 578 Veräußerung des ver-
577—579 Belastung des
579
mieteten Grundstücks durch den V.
an einen Dritten und Rechtsverhält-
nis zwischen V. und Erwerber s.
MNiete — Miete.
vermieteten
Grundstücks durch den V. mit dem
Rechte eines Dritten s. Miete —
Miete.
Haftung des V. für den Fall, daß
das vermietete Grundstück von dem
Erwerber weiter veräußert oder be-
lastet wird s. Miete — Miete.
Nießbrauch.
1056 s. Meete — Miete 571—576, 679.
1057 f. Miete — Miete 558.