sen aus Unseren Kammerkassen sich anschließend, gur verhälmißmäßigen Tbeilnahme der
im Statute benannten Kassen die ausgeworsenen Beitraͤge zum Grundkapital des Institutes
sowohl, als zur immerwaährenden jährlichen Unterstuͤgung desselben treupatriotisch bewilliget
haben, so ist von Uns, auf erstatteten Regierungsbericht, mit Beruͤcksichtigung der von der
Ritter · und Landschaft erhobenen Antraͤge, fuͤr den Inhalt des Statuts die Sanction ertheilt
und dabei der Geistlichkeit im Fuͤrstenthume Gera in Beziehung auf den vor langer Zeit
mit landesherrlicher Genehmigung und Unterstähung errichteten Predigerwittwen-Fiscus, durch
dessen angewachsene Docation für die Familsen der verstorbenen Mieglieder ausreichend ge-
sorge ist, nach ihrem Wunsche von Uns verstactet worden, sich von der gegenwärtigen Pen-
sionsanstalt auszuschließen.
Wir bringen daher die von Uns beschlossene Einrichtung, welche mit dem 1. May
dieses Jahres zur Ausführung kommen soll, durch das hier angesügte, in Unsere gemein-
schafellche Gesetztammlung aufzunehmende
Statut der Pensionsanstalt für die Wittwen und Waisen
der Civilbeamten, Geistlichen und Schullehrer in den Lan-
den der Furstlichen Hauser Reuß Jüungerer Linie,
zur allgemelnen KenntniH.
Urkundlich haben Wir dieses Publskationspalene mie Unseren elgenhändigen Unter-
schristen vollsogen und mit Unseren Fürstlichen Instegeln bedrucken lassen.
Gegeben Schloß Schlelz und Schloß Ebersdorf, am 28. Januar 1847.
(L. S.) Heinrich der 62. Jüngerer Linie Fürst Reuß, und
in Vollmacht Ihro des 72. Herrn Fursten und
Vettern Lbden von Ebersdorf.