Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

Aulate 9. 
(& 13 u. 10.) 
Verhandelt in am 19 
Es erscheint heute d von Person bekannte, geschäftsfähige Herr 
Inhaber 
Teilhaber der Firma 
Prokurist 
und gibt folgende Erklärung ab: 
Das Fürstliche Hauptzollamt in Gera hat mir (uns) auf Antrag monatige 
Stundung der von mir (uns) zu entrichtenden 
bis zum Hochstbetrage von (zusammen, im Betrage von) n Pf., 
in Buchstaben 
unter den mir (uns) bekannten Bedingungen der Reichsabgaben-Stundungsordnung vom 
16. Juli 1910, die ish Cvir) in allen Punkten als für mich (uns) verbindlich anerkenneln), 
bewilligt. 
*) Zur Sicherslellung der reußischen Staatskasse wünscheln) ich (wir) + 
in nachstehenden, ausweislich des Depotscheins (der Niederlegungsbescheinigung) der 
vom Nr. von mir (uns) für eigene Rechnung 
in Verwahrung gegebenen Wertpapieren 
, deren Umlaufssähigkeit seitens der auf dem 
Depotschein 
*) Anmerkung. Soll Stundung ohne Sicherheitsleistung erfolgen, so sind die alsdann nicht 
mehr zutressenden Worte: „Zur Sicherstellung der reußischen Staatskasse bis fUr Wemrpapiere in 
Berlin).“ zu streichen.
	        
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