Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

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Eusler 
Bei Ausfüllung der Spalte 4 (Stand oder Erwerb) ist genau anzugeben: ob selbständiger Gewerbe- 
trelbender oder Gehilse, Buchhalter, Korrespondent, Relsender, Lagerist, Verkäuferin, Lontoristin oder dergl., bei 
Arbesktern in Fabrikbetrieben: ob Werkmelster, Stuhlmeister, Weber, Scherer, Presser, Schmied, Former, Gleßer 
oder dergleichen. 
heslellten Frist nicht oder unvollständig oder unrichtig erteilt, wird mit Geldstrase bis zu 50 .4 
r die unten gesorderten Angaben verwelgert oder ohne genügenden Entschuldigungsgrund in der 
bestraft. 
Wße Hausliiste ist vom Hausbesitzer oder seinem Siellvertreter und von den einzelnen Haushaltungs= 
vorständen nach dem Stande des 1. Dezember sorgsältig auszufüllen. Hlerbei (nt folgendes zu beachten: 
1. IJu die Hausliste müssen die Namen sämtllcher Hausbewohner und Inhaber gewerblich oder 
wirlschaftlich benutzter Räume, auch wenn die Inhaber auswärts wohnen, eingetragen werden. Für 
deren vollständige Angabe (in Spalte #) isl der Hausbesitzer (Siellvertreter) verontwortlich. 
2. Ausgenommen hiervon sind nur eigene Kinder unter 14 Jahren, wenn sie kein elgenes Ein- 
kommen haben. Sie sind alsdann nur ihrer Anzahl nach in Spalte 8 anzugeben. Alle anderen 
Personen (auch Kinder mit eigenem, der väterlichen Nutznieszung entsogenem Einlommen) sind in 
Spalte 3 namhaft zu machen. Für ihre vollständige Angabe und für die richtige Ausfüllung aller 
auf sie und auf ihn selbst bezüglichen Spalten ist der Haushaltungsvorstand verantwortlich. 
3. In Spalten 5, 0 ist auf Verlangen der Behörde auch Geburtstag und ort anzugeben. 
4. In Spalte 14 sind die Arbeitgeber aller zum Hausstande gehörigen Personen, auch der Unter- 
und Schlasstellenmieter anzugeben. 
5. In Spalte 10 ist nur die Ark. nicht der Geldwert der Naluralbezüge anzugeben. 
6. In Spalle 20 sind etwalge gelsevliche Steuerermähigungsgründe zu bezeichnen, wie außer- 
gewöhnliche Belastung durch Unlerhalt und Erziehung der Kinder, dauernde Krankhest, Pflicht 
zum Unterhalte mittelloser Angehöriger, Verschuldung und besondere Unglücksfälle. 
7. Wer Spalte 10 nicht ausfüllen will, kann in Spalte 20 eine besondere Aufforderung zur Angabe des 
Einkommens beantragen. Im übrigen müssen alle Spalten, auch für diejenigen ausgefüllt 
werden, welche später zur Selbsteinschähung aufcgefordert werden. 
  
  
  
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