Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

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(Fortsetzung von Seite 2.) 
n den umstehenden Angaben ist das Einkommen eingerechnet, welches aus dem 
auherhalb meines Wohnorts im Fürstentume belegenen Grundbesitc, Gewerbebetriebe, bezogen 
  
wird, nämlich aus: 
unter 
Nummer 
2 
- 
  
  
Mark 
  
im den umstehenden Angaben ist folgendes Einkommen meiner minderjährigen Kinder 
JI 
nicht mit eingerechnet, an welchem mir die Nutzuießung nicht zusleht: 
aus Grundvermögen: 
aus Kapitalvermögen:. 
aus Handel und Gewerbe: 
(Teite 3.) 
In Abzug sind gebracht: 
chuldennachweis: 
zu a: Zinsen von Hypotheken und anderen Schulden: 
(Nur speziell nachgewiesene Schulden werden im ganzen Veranlagungsverfahren berürcksichtigt.) 
  
Angabe des None, * Wohnort Zins, Datum der Schuld- 
Shutdeetrns des Gläubigers sHc urkunde 
  
Jahreszins-- 
.4 
  
  
  
  
  
  
zus.: zusammen: 
 
	        
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