Object: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Beschaffung neuer Hilfsmittel. 181 
Krieg weitere Opfer vom Lande forderte, zu denen die Ver- 
willigungen nicht ausreichten, so wurde durch den Geheimen 
Kammerrath Frege in Amsterdam eine Anleihe von 1,400000 Fl. 
boll. gegen Verpfändung von Juwelen auf Rechnung der könig- 
lichen Hauptcasse gemacht und den 13. September der Ausschuß 
der Stäme einberufen; diese stimmten aber laute Klagen an 
über den herrschenden Nothstand, der jetzt weit drückender sei 
als selbst im siebenjährigen Kriege; alle Abgaben seien nur 
äußerst schwer zu erhalten, der Werth des Grundeigenthums 
sinke ungewöhnlich schnell, Güterausbietungen und Concurs- 
processe nähmen bedenklich zu, und wenn Anleihen noch zu 
Stande kämen, so sei der Grund davon weniger im Geldreich- 
thum als im Darniederliegen von Handel und Verkehr zu 
suchen; sie riethen mit möglichster Sparsamkeit zu verfahren, 
Militärbedürfnisse nur aus inländischen Fabriken zu beziehen 
und den Soldaten bis zu ihrer Rückkehr einen Theil ihres 
Soldes innezubehalten. Man kam überein, so lange als möglich 
eine Suspension der Rückzahlung der alten Staatsschulden zu 
vermeiden und das Bedürfniß durch Vorausnahme der auf 
dem letzten Landtage bewilligten Anleihe zu decken. Das be- 
ginnende Sinken des Staatscredits zeigte sich in dem Curs 
der Cassenbillets, der, nachdem sie im März 1812 um eine 
weitere, die fünfte, Million vermehrt worden waren, seit Fe- 
bruar 1813 nach und nach auf 13 Groschen herabgieng. Eine 
zur Hebung desselben im August eröffnete freiwillige fünfpro- 
centige Anleihe von 2 Millionen, welche in Cassenbillets ein- 
gezahlt werden sollte, kam nicht zu Stande. Die drängende 
Noth der Gegenwart, die auf den schleppenden Gang der land- 
ständischen Berathungen nicht wartete, führte sogar zu einer 
bisher so ängstlich vermiedenen Abweichung von den verfassungs- 
mäßigen Formen. Am 5. Juni berief der König zur Berathung 
über die Beschaffung der erforderlichen Mittel eine Deputation 
der Landstände, deren Mitglieder er von der Ritterschaft und 
den Städten der einzelnen Kreise und Markgrafthümer ohne 
Beschränkung auf die landtagsfähigen Grunvbesitzer und die 
Kreisstädte wählen ließ und deren Versammlungen, unter Vorsitz
	        
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