Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

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Gesetzsammlung 
Firstentum Neuß jüngerer Linie. 
Nr. 762. 
Inhalt: Minisierial, Bekanmmachung, einen Nachtrag zum Meglement für die Mandeburgische 
Land, Feueriozietät vom 28. April 1813 betressend. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung 
vom 30. September 1910, 
einen Nachtrag zum Reglement für die Magdeburgische Land- 
Feuersozietät vom 28. April 1843 betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung wird der nachstehende von der Soziectäts- 
deputation unter dem 28. September 1909 beschlossene Nachtrag zum zweiten 
Abschnitt des Reglements zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Gera, den 30. September 1910. 
Fürstlich Reuß. Pl. Ministerium. 
K. Grarsel i. V. 0. 
Dem zweiten Abschnitt des Reglements wird folgender Nachtrag hin- 
zugefügt: § 10. 
Der Zweck der Sozietät (§ 2 des ersten und § 1 des zweiten Abschnitts 
des Reglements) wird ferner auf die gegenseitige Versicherung von Gegenständen 
des beweglichen Vermögens im Herzogtum Braunschweig ausgedehnt. 
Der Deputierte der Altmark vertritt zugleich die Mobiliarinteressenten 
des Herzogtums Braunschweig in der Sozietätsdeputation. 
Ausgegeben am 12. Oklober 1910. 15
	        
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