Object: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

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180 Sachsen während des Befreiungskriegs von 1813. 
warschauer Staatsschatze als Beihilfe zu den Kriegskosten ge- 
schenkten 2 Millionen Rubel in Banknoten, eine angeblich in 
Rußland erhobene Kriegscontribution, erwiesen sich, als man sie 
in Wien und Hamburg umzusetzen versuchte, als falsch. In allem, 
was mit dem Kriege zusammenhieng, schaltete er in Sachsen als 
wenn es sein Land wäre, wobei meistentheils der Generalleutnant 
v. Gersdorff die Mittelsperson zwischen den sächsischen und 
franzssischen Behörden bildete. Alle von den Verbündeten 
zwischen Lützen und Dresden zerstörten Brücken mußten binnen 
zwei Tagen unter Aufsicht französischer Genieoffiziere wieder- 
bergestellt, 7000 Polen auf sächsische Kosten neu bekleidet werden, 
und schon am 25. Mai erklärte Napoleon eine Neuformation 
des in Folge des oberlausitzischen und schlesischen Feldzuges 
wieder auf 4000 Mann zusammengeschmolzenen sächsischen Corps 
für unerläßlich. Im Lager bei Görlitz, wo es während des 
Wasffenstillstandes stand, sollte es auf 18344 Mann rervoll- 
ständigt und soweit thunlich mit allem Nöthigen versehen 
werden. Das Commando über dasselbe erhielt Generalleutnant 
von Lecog, der zugleich die 1. Division, bestehend aus den 
Brigaden des Obersten v. Brause, des Generalmajors v. Mel- 
lentin und der Artilleriebrigade des Majors v. Roth, befehligte; 
die 2. Division, gebildet aus den Brigaden der Obersten 
v. Bose und v. Ryssel und der Artilleriebrigade des Majors 
Gau, commandierte Generalleutnant Sahrer v. Sahr, die 
leichte Reiterbrigade der aus Polen wiedereingetroffene General- 
major v. Gablenz 1). 
Solchen Anstrengungen waren die schon durch den Feldzug 
des vorigen Jahres erschöpften gewöhnlichen Hilfsmittel des 
Staates nicht entfernt gewachsen. Bereits das Mandat vom 
9. Juli 1812 hatte angekündigt, daß außer den im Jahre 
1811 nach dem alten Fuße verwilligten Abgaben für die neuen 
außerordentlichen Staatsbedürfnisse alle Grundstücke ohne Aus- 
nahme nach ihrem durch ein Grundkataster auszumittelnden 
Werthe und Reinertrag gleichmäßig beitragen sollten. Da der 
1) Sachsen und seine Krieger, S. 143.
	        
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