Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 350. 
Ministcrial-Bekanntmachung 
vom 1. Juli 1872, 
die mit den Staaleregierungen des Großherzogkhums Sachsen-Weimar-Eisenach und des 
Herzogthums Sachsen-Coburg= Gotha über die Mitbenutzung des Zuchthanses zu Gräsen- 
touna, des Landesgefängnisses zu Hassenberg und der Correklionsanstalt zu Eisenach abge- 
schlossenen Verträge betreffend. 
  
Die von der Staatöreglerung des Fürstenthums Reuß j. L. mit den Stkaatsregie- 
rungen des Grohherzogtbums Sachsen-Weimar-Eisenach und des Herzogkhums Sachsen- 
Coburg. Gotha am 9. November 1871 zu Coburg abgeschlossenen Verträge, betr. dle 
Vollstreckung der Zuchthausstrafen in dem Zuchthause zu Gräfentonna, die Vollstreckung 
der die Dauer von drei Monaten übersteigenden Gefängnißstrasen in dem Landeogefäng- 
niß zu Hassenberg, sowie die Mitbenupung der Correktionsanstalt zu Eisenach, werden 
nach ertheilter Zustimmung des Landtags und allseitig erfolgter landesherrlicher Ratifi- 
kation nachsichend unter I., II. und III. zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit Vorbehalt 
näherer Beslimmung des Zeilpunktes, wenn diese Verträge für das Fürstenthum in Kraft 
treten. 
Gera, am 1. Jull 1872. 
Fürstliches Ministerium. 
v. Harbon. 
Semmel. 
uszegeben ren 10. Jull 1832. 5
	        
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