Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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vorgelegt werden und — nachdem zu dem Vertrag die vorbehaltene ständische Geneh- 
migung ertheilt ist — die Auswechselung der Natisicatlonen auf dem Correspondenz- 
wege in kürzester Frist bewirkt werden. 
Gegenwärtiger Vertrag ist in vier gleichlautenden Exemplaren, dem elnen für die 
Großherzogl. Sächsische, dem zweiten und dritten für die Herzogl. Sachsen-Coburg= und 
Gothaische und dem vierten für die Fürstl. Reußische Regierung ausgeferiigt und unter- 
schrieben worden. 
So geschehen Coburg, den 9. November 1871. 
(L. S.) Hermann Seifarth. 
(L. S.) Dr. Adolph Volkmar Reinhard. 
(L. S.) Dr. Rudolph Flemming. 
Rudolf Brückner. 
(1. S) Heinrich Hornbostel. 
Vertrag 
zwischen den Regierungen deo Großherzogthums Sochsen-Weimar- 
Eisenach und des Fürstenthums Reuß jungerer Linle, elner Selts, 
sowie des Herzogihums Sachsen-Coburg.- Golha, anderer Sells, 
über die YVo#lslreckung der von den Greßberzogl. Sächsischen und 
Fürstl. Reußischen Gerichlen erkonnten, die Dauer von drel Monaten 
überstelgenden, Gefängnißstrasen in dem Coburg-Goltbalschen be- 
züglich Coburgischen Landesgesängniß zu Hassenberg.
	        
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