Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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Gesetzsammlung 
Ifür das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
  
No. 355. 
  
Ministerial-Verfügung 
vom 11. September 1872, 
die Entschädigung der aueschließlichen Branrechte betreffend. 
Zu Ausführung von §. 4 des Gesezes vom 26. Februar 1872, die Entschädigungen 
für den Verlust ausschließlicher Gewerberechtigungen, sowie von Zwangs= und Bannrechten 
Vetreffend, wird Folgendes hierdurch angeordnet: 
8. 1. 
Die zur Entschädigung der ausschließlichen Braurechte dlenenden Staatsschuldscheine 
lauten auf den Inhaber und werden in sechs verschiedenen Serlen, unter forklaufender 
Nummer in jeder Serie, ausgesertigt und zwar dergestalt, daß 
Ser. I. über 90 Thlr. für Hirschberg, 
„ II. über 50 „ für Gera, 
„ UlI. über 5 „ für Lobenstein, 
„ IV. über 55 „ für Hohenleuben, 
V. über 20 „ für Schleiz, 
VI. über 12½ „ für Saalburg 
bestimmt ist. 
Jedem Schuldscheine wird ein Talon mit zehn Zinskoupons belgegeben. 
Die Schemata zu den Schuldscheinen, Koupons und Talons sind nachstehend unter 
D und C abgedruckt. 
Ansgegeben den 18. Seplember 1872.
	        
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