Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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Ministerialverfügung 
vom 18. November 1872 
die Saal- Fischerei betreffend. 
  
Mit Rücksicht auf die bei der Saale vorltegenden Grenzverhältnisse lassen wir 
unter höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten eine Modisikation unserer 
Verfügung vom 22. Dezember 1870 (Ges. S. Nr. 330) in der Weise eintreten, daß 
bis auf Weiteres bei der Saalfischeret sowohl innerhalb der Flußufer als außerhalb 
derselben bei Hochwasser Streich= und Schlaghamen mit der in gedachter Verfügung 
unter 5 für Stellnetze vorgeschriebenen Maschenweite gebraucht werden dürfen. 
Gera, am 18. November 1872. 
Füstkiches Ministerinm. 
Semmel.
	        
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