Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
ôpo 361. 
  
Ministerialbekanntmachung 
vom 19. März 1874, 
Die Emtchädigung der ausschließlichen Braurechte betreffend. 
Im Nachtrage zu K. 6 der Ministerialversügung vom 11. Sepiember 1872, die Ent- 
schädigung der ausschliestlichen Braurechte betreffend, (Geseof. Bod. XVII S. 128) wird hierdurch 
Folgendes beslimmt: 1 
Wenun in einem der Orte, in welchen die Besitzer früherer ausschließlicher Braurechie für 
deren Wegfall entschädigt worden sind, eine Brauereianslalt hinsichtlich der an das Reich zu 
emtrichtenden Branslener sirirt wird, so hat die betrefsende Sienersselle dessallsige Anzeige an 
das Minislerium zu erstatten; letzteres wird sodann nach Vernebmung des Gemeindevorslandes 
anordnen, in welcher Weise während der Dauer der Firation die Zins- und Tilgungsreuten 
feslezustellen und zu erbeben sind. 
2. 
In Absah 1 deß augegzogenen §. 6 mus „Pfennigbrüche austatt „Pfennigspitzen“ 
gelesen werden. 
Gera, den 19. März 1874. 
Fürstliches Ministerium. 
v. Harbon. 
Semmel. 
Ausgegeben den 15. Aprll 1874. 64
	        
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