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das Gesetz auch ausdrücklich hinweist, die Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.
Dasselbe gilt von den unter e. gedachten außergewöhnlichen Unglücksfällen.
III. Besondere Bestimmungen wegen der klassisizirten Einkommensteuer.
(GZu 88. 9 bis 13 des Gesehes).
A. Allgemeine Grundsähe.
8. 13.
Bei der klassifizirten Einkommenstener hat nach §. 9 des Gesetzes lediglich das dem
Steuerpflichtigen und den Familiengliedern seines Haushaltes zufließende Gesammteinkommen
den Maßslab der Besteuerung abzugeben.
Ausnahmsweise ist jedoch bei Veranlagung der Einkommensteuerpflichtigen zur ersten
und zweiten Siufe die Mitberücksichtigung besonderer, die Leistungsfähigkeit bedingender
wirthschaftlicher Verhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen in der Weise gestattet, daß eine
Ermäßigung um eine Steuerstufe stattfinden kann. Würde der Einzuschäende in die erste
Stufe gehören, so bleibt derselbe in jedem Falle zwar einkommensteuerpflichtig, sein Steuer-
satz kann jedoch in einer mit In zu bezeichnenden Stiuse auf 6 Mrk. (2 Thlr.) terminlich
ermäßigt werden. «
8. 14.
Die Zinsen von Schulden des Steuerpflichtigen mussen, wenn sie von dessen
Einkommen in Abzug gebracht werden sollen, auf Erfordern der Einschätzungskommisslon
unter Angabe des Namens und des Wohnorts des Gläubigers, des Datums der Schuld-
urkunde und des Zinssatzes spcziell nachgewiesen werden.
Auch ist, falls bei der Einschäuungskommission oder deren Vorsitzenden begründete
Zweifel darüber obwalten, ob die Schulden noch wirklich bestchen und zu verzinsen sind,
auf Verlangen ein näherer Nachweis hierüber durch Vorlegung der Quittungen über die
im letzten Jahre geschehene Zinsenzahlung zu erbringen.
S. 15.
Kapitalanlagen, wozu unter andern die Ausgaben für Grumstücksmeliorationen,
Neubauten, Prämien von genommenen Lebensversicherungen u. a. m. gehören, dürsen von
dem steuerbaren Einkommen nicht in Abzug gebracht werden.
Dasselbe gilt von Beträgen, welche neben den Zinsen zur Tilgung der Schulden, sei
es freiwillig oder in Folge einer rechtlichen Verpflichtung, gezahlt werden, weil sie eben-
falls nur eine Kapitalanlage bilden.