Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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Inhaltg-Uebersicht. 
E#rsler Abschnitt. 
Von den Rechten am Wasser im Allgemeinen. 
I. Geschlossenes Wasser. 
. Eigenthum an demselben. 
.Quell-, Teich-- und Brunnenwasset. 
. Wasserbenuthzung bei Nothständen. 
II. Fließendes Wasser. 
1) Abslusse des geschlossenen Wassers; Regen-, Schuce- und Kanalwasser. 
Befugnisse hinsichtlich der Abflüsse und der Anlegung von Brunnen. 
Nachbarrechtliche Bestimmungen. 
Kanalwasser. 
Abweichung durch Vertrag und Verjährung, Geraischer Mühlgraben. 
Enteignung des Wassers in den Fällen der 88. 4 und 6. 
Competenzvorschriften. 
2) Flüsse und Bäche. 
Wohlerworbene Rechte. 
Rechte der Anlieger und Hinterlieger. 
Gemeingebrauch. 
Benuhung bei Nothständen. 
. Beschraͤnkung bei Nothftaͤnden. 
. Provisorische Anordnungen. 
Rechte der gegenũberliegenden Uferbesiher. 
Allgemeine Voraussetzungen für die Wafsernutzung.
	        
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