Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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Concessions-Decret 
für die Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft 
vom 30. März 1872. 
Wir Heinrich der Vierzehnte von Gottes Gnaden Jüngerer Linie regieren- 
der Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, 
Schleiz und Lobenstein u. s. w. 
haben auf Grund eines mit der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sachsen-Wei- 
marischen und der Fürstlich Rleußischen der #. L. Staatsregierung unter dem 19. De- 
zember v. J. abgeschlossenen Vertrags der unter dem Namen 
Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft 
zu Plauen beslehenden Akliengesellschaf zum Bau und Betriebe einer zweigleisigen Lo- 
comoliv. Cisenbahn, welche von Mehltheuer aus durch das Triebesthal nach Weida ge- 
führt werden soll, unter den aus der Beilage unter O ersichtlichen Bedingungen Con- 
cession ertheilt. 
Zu dessen Urkund haben Wir gegenwärtiges 
Conrcessions-Decret 
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt und demselben Unser Fürstliches Siegel bei- 
drucken lassen. 
So geschehen Schloß Osterstein, den 30. März 1872. 
(L. S) Heinrich XIV. 
v. Harbon. 
O 
Tonressions-Ledingungen 
für die Mehltheuer-Weidaer Eisenbahngesellschaft. 
Vergl. die Beilage sub O des Staatsvertrags vom 19. December 1871.
	        
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