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Nr. 106. Bekanntmachung, eine mit der freien und Hanse-Stadt Hamburg Ahressnen Ueberein-
lunst wegen gegenscitiger VerkehrdErleichterungen betreffend, vom 7. Aprill 1
In dem zwischen den Staaken des Zollverelnes und dem Königlich Niederländischen Gou-
vernemenc unker dem 21. Januar des vorigen Jahres abgeschlossenen Handelsverrrage sind
Seitens der Ersteren dem Lebteren gewisse Zollerleichterungen sür die Einfuhr von NRleder-
ländischem Lumpenzucker zum Wersieden, raffinirtem Zucker und Reis bewillige, auch bin-
sIchtlich des Bezuges des Weines aus den Niederlanden dieselben Begünstigungen, deren
der vereinsländische unmsetelbare Bezug des Weines aus den Ländern der Erzeugung zu
genießen hat, zugestanden worden. Durch den Zollkarif des Vereines für die Jahre 1810
bis 1842 (lind sodann die gedachren Jollerleichterungen für die Einfuhr von Zucker und
Reis unker der von sämmtlichen Verelnsreglerungen ausdrücklich erklärten Erwartung allge-
meln ausgesprochen worden, dah diejeulgen Scaaten, die bieraus Vortheile erlongen, sich bei
den deshalb eingeleiterten Verhandlungen zu billigen Gegenleistungen versteben werden.
In Bezlehung auf die frele und Hanse= Stadt Hamburg ist diese Erwartung durch
elne Uebereinkunft erledigt, welche niche bloh binscchtlich des Lumpenzuckers und raffinirten
Zuckers, sondern auch binsichtlich des Weinbezuges eine völlige Gleichstellung Hamburgs
mic dem Königresche der Niederlande, Ilugleichen die dafür zu gewährenden Gegenleistungen
feststellt.
Der Jnhalt dieser für die Dauer des Handelsvertrages zwischen dem Zollvereine und
dem Könlgrriche der Niederlande mitrelst gegenseillg resp. unker dem 12. und 17. Decem-
ber vor. Ibs. auegestellter und demnächst rarifferter, Deklarationen abgeschlossenen Ueberein-
kunst wird in Nachstehendem zur össentllchen Kenntniß gebracht:
4) Der Senat der seelen und Hanse= Stade Hamburg macht sich, den Scaaten des Zell-
vereines gegenüber, verbludlich, während der Dauer der gegenwärtigen Uebereinkunft
weder die nachbenannren, jet in Hamburg von allem Zofl befreiren Areikel:
a) Leinen, bunte Lelnen mie Baumwolle gemische, leinene und wollene Lumpen,
alte und neue Wäsche, Garn und Gurten von Flachs, von Hanf und von
Baumwolle, rohe Schaaf= nud Lamumwolle;
hb) Weizen, Roggen, Haser, Gerste, Buchwelzen, Malz, Karcofseln und Rapps-=
saamen;
e) unverarbeliekes Kupser und Messing, Schtffskupfer, altes, zum Einschmelzen be-