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11. Gefluͤgel und kleines Wilbpret aller Art;
12. Glasur- und Hafnererz (Alquisoux);
13. Gold und Silber, gemuͤnzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß ber fremden silber-
haltlgen Scheidemuͤnze;
14. Hausgeraͤthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleider und Waͤsche, gebrauchte Fa-
brikgeräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anzlehenden zur eigenen Be-
nutung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Essekten, insosern sie
Ausskattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung lbrer Ver-
beirarhung im Lande niederlassen;
45. Holz: Brennhol beim Landtransporte, auch Relsig und Besen daraus, ferner Bau-
und Nubolz (einschliehlich Flechnweiden), welches zu Lande versahren wird und niche
nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt #st;
. Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fubrleute und Schlffer zu ihrem Ge-
brauche, auch Handwerksjeug, welches reisende Handwerker mie sich führen, inglelchen
Musterkarten und Muster in Abschnicten oder Proben, die nur zum Gebrauch als solche
geeigner sind; dann die Wagen der Reisenden; serner Wagen und Wasserfabrzeuge der
Fubrleute und Schisser, beim Personen-- und Waaren-Transport, gebrauchte Inventa-
elenslücke der Schiffe, Reisegeräch, auch Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauch;
17. Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial);
16. Milch;
19. Obst, frisches;
20. Papier, beschriebenes (Acken und Manuserlpte);
21. Saamen von Waldhölzern;
22. Schachtelbalm, Schilf und Dachrohr;
23. Scheerwolle (Absälle beim Tuchscheeren); desglelchen Flockwolle (Absälle von der
Spinnerei) und Tuchtrümmer (Absälle von der Webere));
24. Sceine, alle behauene und unbehauene, Bruch -Kalk-Schlefer= Zlegel- und Mau-
ersteine belm Laudtransport, insosern sie niche nach elner Ablage zum Verschissen be-
stumme sind; Mühl- und grobe Schlelf= und Weßstelne in demselben Falle;
25. Seroß, Spreu, Häckerling;
26. Thiere, alle lebenden, für welche kein Tarlfsaß ausgeworfen ist;
27. Torf und Braunkohlen;
28. Treber und Trester.
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