Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

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Anlage 2 
(Au 1I!. 
(Behörde.) 
Tiste 
Auwärter für die Anstellung im (Bürcandienste des Magistrats 
der Stadt Potsdam). 
Anmerkungen. 
1. Für jeden Dienstzweig ist eine besondere Liste zu führen. 
2. Die Listen sind in solgende Abschnitte einzutheilen: 
I. Abschnitt. Unterossizierc, welche mindrstens acht Jahre in dem Heere oder in 
der Marine aktiv gedient haben. 
II. Abschnitt. Unterossiziere, welche weniger als acht Jahre in dem Heere oder in 
der Marinc altiv gedient haben, sowie die Gemeinen. 
3. Es bleibt den Behörden unbenommen, noch weitere Eintragungen in den Listen vor- 
zunehmen, wenn dies für nothwendig gehallen wird.
	        
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