Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

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Anlage D# zu §§ 5 und 18). 
Bestimmungstäfelchen. 
(Die Täfelchen sind aus Pappe, Karton und dergleichen herzustellen und zum 
Anbinden an der Halfter mit entsprechender Einrichtung zu versehen.) 
etwa 15 em 
  
der Vorführungoliste 19. der Gemeinde X. 
Wallach, Farbe und Abzeichen, Größe, Alter. 
Stute 
— 
Seriegsbrauchbar als (R. Il oder 3. l oder schw. Z. 2c.) 
— 
1 etvaS cm 9 
  
  
  
Die Täfelchen werden beim Vorführen zur Musterung oder Aushebung 
an dem linken Backenstück der Halfter befestigt.
	        
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