Staatsvertrag
zwischen Preußen, Sachsen, Reuß füngerer Kinie und Sachsen- Altenburg
wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Gera über Söllmnitz,
NKayna und Spora nach Meuselwitz und Wuitz-Mumedorf mit einer Ab-
zweigung von Söllmnitz zur Reuhengrube.
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von
Sachsen, Seine Durchlaucht der Erbprinz Neuß jüngerer Linie im Namen Seiner
Durchlaucht des regierenden Fürsten und Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-
Altenburg haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer
Eisenbahnverbindung von Gera über Söllmnitz, Kayna und Spora nach Meuselwitz
und Wuitz-Mumodorf mit einer Abzweigung von Söllmuitz zur Reußengrube zu
Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Künig von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Oberregierungsrath Pannenberg,
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchstihren Oberfinanzrath Elterich,
Seine Durchlaucht der Erbprinz Reuß jüngerer Linic im Namen Seiner
Durchlaucht des regierenden Fürsten:
Höchstihren Staatsminister Engelhardt,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Hüchstihren Geheimen Staatsrath von Borrics,
von denen unter Vorbehalt der Ratifikation der nachstehende Vertrag verabredet
und abgeschlossen worden ist.
Artikel 1.
Die Königlich Preußische, die Königlich Sächsische, die Herzoglich Sachsen-
Altenburgische und die Fürstlich Reuß-Plauische Regierung jüngerer Linie werden
eine Eisenbahn von Gera über Söllmnitz, Kayna und Spora nach Meuselwitz
und Wuitz-Mumsdorf mit einer Abzweigung von Söllmnitz zur Reußengrube
zulassen und fördern. Insbesondere werden die Herzoglich Sachsen-Altenburgische
Regierung und die Fürstlich Reuß-Plauische Regierung jüngerer Linie unter den
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