Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

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Drüsentheile: Die Drüsengeschwulst wird unter Actherspray 
durch einen Schnitt gespalten und ein hinreichend 
großes Stück derselben exstirpirt und in ein 
weithalsiges Pulverglas gethan. 
Drüseneiter: Ist die Drüsengeschwulst schon in Eiterung iber- 
gegangen, so wird sie gespalten und der Eiter 
in einem weithalsigen Pulverglas aufgefangen. 
Blut: Durch Einstich mit sterilisirter Lanzette in die 
sorgfältig gereinigte Haut (Fingerspitze, Ohr- 
läppchen u. s. w.) des Kranken werden Bluts- 
tropfen gewonnen und auf möglichst viele Deck- 
gläschen übertragen. 
Hat ein Einschnitt gemacht werden müssen, 
so wird das dabei auofließende Blut in einem 
Pulverglas aufgefangen. 
Lungenauswurf, Lungenödemflüssigkeit und Urin des Kranken werden in 
starkwandige Gläser gefüllt. 
b. von der Teiche. 
Die Obduktion der Leiche ist in der Regel nur soweit auszuführen, wie 
die Sicherung der bakteriologischen Diagnose beziehungsweise die Gewimung des 
geeigneten Untersuchungomaterials es erfordern. Meist wird es genügen, der 
bereits in den abgedichteten Sarg gelegten Leiche folgendes Material zu entnehmen: 
1. 
# 
—. 
*P 
eine geschwollene Lymphdrüse (möglichst einen sogenannten primären 
ubo), 
Hein etwa wallnußgroßes Stülck der durch einen Schnitt am linken 
Rippenbogen zugänglich gemachten Milz, 
. 10 bis 20 cem Blut, das zweckmäßig einer Vena jugularis entnommen 
wird. 
Falls ein Bubo nicht aufzufinden ist oder der Verdacht auf 
Lungenpest besteht, so sind die Brusteingeweide vorsichtig heraus- 
zunehmen und die Lungen auf pneumonische Herde zu untersuchen. 
Unter solchen Umständen sind 
aus erkrankt oder verdächtig befundenen Lungentheilen ein oder einige 
etwa wallnußgrosße Stücke zu entnehmen. 
Die Organstücke werden zusammen, das Blut für sich, in ein 
weithalsiges Pulverglas gethan.
	        
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