Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

* 
S 
Fragen: 
. Bezieht der Wrsd uesee eine Pension, 
ein Warte 
in Keläh'r Höhe? 
von wem? 
Hat eine Gemeinde oder ein Armen- 
verband Unterstütuungen für, m Zeit- 
raum angemeldet, für welchen dem An- 
tragsteller Anspruch auf Joe zustcht? 
al der Antragsteller sich einem Heil- 
versahren der Versicherungsanstalt ohne 
gesetzlichen oder sonst ## tuse Gumd 
entzogen und ist seine jepige Eromrbs- 
u zafhieit durch sein Verhallen ver- 
Hat der Autragsteller Angehörige, deren 
Unterhalt er bisher aus einem Arbeits- 
verdienste befmitorr 
Wie heißen diese n wo wohnen sie? 
. Hat der Antragsteller bereits früher einen 
Amtrag auf Bewilligung der Invaliden= 
rente ⅛ este slltꝰ 
st seit der Zustellung der wudgltigen 
Ent Moriben ein Jahr verflossen 
Sind der Vehörde csonst „nstämee be- 
ür 
kanm, die uhheilung des 
Antrages von Bediend sind? 
Antwort nebst Gründen: 
Vorstehendem Gutachten haben die Vertreter zugestimmt. 
Vorstehendem Gutachten hat der Vertreter der Arbeit . 
Gutachten — ist — sind im Protocoll vermerkt. 
Das — die — abweichende 
nicht zugestimmt. 
—. Zu durchstreichen, wenn eine mündliche Verhandlung nicht Kattgefunden hat. — 
, den 
ten 190 
Die untere Verwaltungsbehörde. 
Das Fürstliche Landrathsamt. — 
Der Stadtrath.
	        
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