Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

Anlage 1. 
Rrankheitsbescheinigung. 
* 31 des Invalidenversicherungsgesebes.) 
D MName) in (Wohnort) „geboren 
im Jahre zil tGeburtvort F Kreis (Verwallungsbezirl) 
(Mitglied der unteizeichneten Krankenkassch, war vom 
bis zum krank und enverbsunsähig. 
Der Erkrankte haile sich die Krankheil weder vorsätzlich noch 
bei Begehung eines durch strafgerichtliches Urtheil sestgestellten 
Verbrechens oder durch schuldhafte Betheiligung bei Schlägereien 
oder Raufhändeln oder durch Trunkfälligkeit zugezogen; er war 
vor Beginn der Krankheit der Invalidenversicherungspflicht unter- 
worsen und haite berufsmäßig und nicht lediglich vorllbergehend 
Lohnarbeit verrichtet. 
„ den 
Der Vorstand der Krankentaasse. 
(I. S.)