Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

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Die Liquidationen über die Beschaffungskosten der Formulare sind von 
dem Ministerium aufzustellen und an die zuständigen Intendanturen zur An— 
weisung zu übersenden. 
Für Bereithaltung der Marschrouten und Militär-Fahrscheine, sowie der 
den Transportführern zu behändigenden Quittungsformulare über Natural- 
verpflegung, Vorspann und Fourage, Qnartierbescheinigungen; ferner für Be- 
schaffung und Bereithaltung von Koppelzeug, Pferdemaßen, Mähnentafeln und 
Pferde-Brenneisen sorgt die Militärbehörde. 
§ 32. 
Erscheint für einzelne Truppentheile eine besonders schleunige Gestellung 
von Pferden nöthig, so vereinbart das Generalkommando das Erforderliche mit 
dem Ministerium. 
5 33. 
Wo in vorstehenden Bestimmungen von dem Ministerium die Rede ist, 
ist darunter allenthalben das Fürstliche Ministerium, Abtheilung für das Imnere, 
zu verstehen.
	        
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