Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

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Anlage B (zu 88 5 und 18). 
Bestimmungstäfelchen. 
(Die Täfelchen sind aus eiwa 5 mm starker Strohpappc, Karton oder dergleichen — für die 
einzelnen Pserdeklassen verschiedensarbig — herzustellen und zum Anbinden an der Halster 
mit entsprechender Einrichtung zu versehen.) 
  
Die Farbe der Tasel ist (auf beiden Seiten): 
weiß: für Reitpserde 1, 
gelb: » » , 
hellroth: „ Zupgpserde 1, Stangene-, 
dunkelroth: " 1, Vorder- 
hellblau: "„ " II, Stangen-, 
dunkelblau: „ II, Vorder-, 
grün: , besonders schwere Zugpferde. 
Die Tafeln erhalten auf beiden Seiten nur die ihrer Farbe entsprechende Be- 
zeichnung: 
G. B. gelbe Tafel): 
Reitpserd II. 
etwa 15 cm 
  
(3. B. gelbe Tasel) 
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Die Täfelchen werden beim Vorführen zur Musterung oder Aushebung an dem linken 
Backenstück der Halfter befestigt. 
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