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und guter Pflege gesunden, so ist das Pferd als brauchbar zu be-
zeichnen; ein mit angeborenen Fehlern behafteter Huf macht das Pferd
unbrauchbar.
Flachhuf schließt Brauchbarkeit aus, wenn das Horn sprüde und
ausgebrochen ist und die Sohle sich schon gesenkt hat; nicht aber, wenn
das Horn gesund und die Sohle gewölbt ist.
Zwanghuf, bei dem die innere Tracht am Vorderhuf slark ein-
gezogen und der angrenzende Strahlschenkel völlig verkümmert ist,
schließt Brauchbarkeit aus.
Bockhuf, nicht zu eng und sonst gesund, ist für Zugpferde kein
Gebrauchsfehler.
Hornspalten — mit Ausnahme derjenigen, die von der Krone
ausgehend, sich bis auf die Weichtheile erstrecken — sind in der Regel,
namentlich für Zugpferde, kein Gebrauchsfehler.
c) Gallen, an denen das Pferd nicht lahm geht, machen dasselbe nicht
unbrauchbar.
4) Verlezungen, Narben sind meist nur Schönheitsfehler. Auch
Pferde mit Spaunnstricknarben, Verletzungen an den Vordersehnen,
sind fast immer brauchbar.
) Rücken. Für Reitpferde und Zugpferde 1 sol die Entfernung zwischen
der letzten Rippe und Hüfte möglichst nicht mehr wie eine Handbreite
betragen. Ist der Rülcken nicht zu tief eingesattelt, so ist das Pferd
als Zugpferd 11 brauchbar.
I) Gang. Pferde, welche an den Vorderfesseln verstellt und knieweit
sind, sich aber an den Vorderknieen und Fesselköpfen nicht schlagen,
sind brauchbar für alle Klassen, andernfalls nur bedingt als Reit-
pferde I1 und Zugpferde ll.
8) Athem. Reitpferde und Zugpferde 1 müssen auf Athem gesund sein.
h) Rheumatische Pferde sind für den Militärdienst untauglich.
5. Auswahl.
Die bei den Vormusterungen zur Vorführung gelangenden Pferde sind
größtentheils zu ländlichen oder andern schweren Arbeiten benutzt worden. Sie
werden vielfach mager, schlecht im Haar und in der Pflege vernachlässigt sein.
Hierzu kommt auf dem Lande schlechte oder gar keine Hufpflege, bezw. minder=
werthiger Beschlag. Dieses sind jedoch nur Aeuszrlichkeiten, welche bei, späterer