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Zügeln versehenen Trensengebiß zum Einknebeln zu liefern. Sämmtliche
Geschirrtheile müssen haltbar und in den Vedertheilen geschmeidig sein.
. An Wagenzubehör sind zu jedem Wagen zu liefern:
1
1
Wassereimer aus Holz oder Blech,
Achsschmierblichse aus Blech für etwa 1 kg Wagenschmiere,
10 Bindestränge aus Hauf, 2 m 50 cm bis 3 m lang,
1
Handlaterne (Sturmlaterne für Lichte),
2 große Futtersäcke aus Drillich, zu 1,5 Centner Hafer.
4. An Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu liefern:
2 Deckengurte,
2 Halfterketten, ungefähr 1 m 30 cm bis 1 m 70 cm lang und nicht
— —
Bemerkung:
über 1 kg schwer,
neue Kardätsche,
Train-(Fahr-Pritsche.
Die Fahrzeune, Geschirre und zubehörstücke haben den vorsteltenden Bedingungen möglichst
zu entsprechen. Ueber Abweichunnen ist * hinwegzusehen. wenn das Fuhmoerk jonst
für die beabsichtigten mitieärischen Zwecke völlig gecianet ist. Keinessalls dars die
Bedingung üüber die ersorderliche Pasbiücen. unerfüllt bleiben. — Für Fahrzeuge zu
besonderen Zwecken aonben nöthigenfalls die Ansorderungen entsprechend geändert werden.
Gelangen für Etappen--Fuhrwarl Kolonnen besonders schwere Zugpferde zur Aushebung.
so dürfen auch Fahrzeuge angelauft werden, welche bei einer Tragsähigkeit von mindestend
30 Ceniner entsprechend schwerer als 14 Centner sind.