Formular II. (Röthliches Papier.)
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Impfschein.
Impfbezirk Impfliste Nr.
geboren den 1 ,
wurde am 1 zum Male ohne Erfolg
geimpft.
Die Impfung muß im nächsten Jahre wiederholt werden.
„den 1.
Bemerkung: Da acgenwäsrtige. Formular I lommt für alle dieienigen Füälle. in denen die Impfung
weg dul Krigldiaen —— werden muß, bei der ersten Impfung & 1 Jülker 1 des
W in wendung. ·
Its-drin die Jwi zum ersten oder zweiten Male vorgenommen war, ist
zwis on dn Worten um Male das Wort Cersten oder zweiten cinzuschalien.
(Rückseite.)
In jedem Impibezirk wird jährlich an Orten und zu FZeiten, wolche vorher belaunt gemacht
werden, unentgeltlich geimpft. Die erste Impsunn der Kinder mun vor Ablauf des auf das Geburksjahr
solaenden Lalenderiahres, die spätere Impfung (Wiederimpfung) bei JZöglingen einer ösfentlichen
Lehransialt oder einer Privatschulc, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des.
jenigen Kalenderjahres ersolgen, in welchem die Linder das zwölsie vebensjahr zurücklegen. Ist die
Imwyfung nach dem Urtheile des Arztes ersolglos geblieben, so muß sie spätestens im nächsien Jahre
wiederholt werden. Jeder Impfling mun irühestens am 0. und spälestens am 3 Tage nach der Impfung
dem Arzte zur Besichtigung vorgestellt werden. Eltern. Pflegeelterm und Vormünder, deren Kinder oder
Pilcacbesohlene ohne geseblichen Grund und trobh erfolgler amtlicher Anfforderunn der Impfung oder
der ihr solgenden Gestellung entzogen geblicben sind, haben Geldstrase oder Hast verwirkt.