Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Die nachsiehend bezeichneten Maximal-Geschwindigkeiten, nämlich: 
a) bei den Courier= und Schnelzugen. sewie bei den Zügen der Höchsten und 
Allerhöchsien Herrschaftern . 6 Minuten pro Meile, 
b) bei den Personenzügen ........ » »» 
c)budanuterzngen. . , 
duͤrfen auf keiner Strecke, selbst nicht bei den alergunbigsen haltisen überschriteen 
werden. 
Langsamer muß gefahren werden: 
4) wenn Menschen, Thiere oder andere Hindernisse auf der Bahn bemerkt werden. 
2) beim Uebergang über Drehbrücken, Drehscheiben und Ausweichungen. 
3) auf den in Ausbesserung befindlichen Strecken und 
4) wenn das Langsamfahren von dem Bahnwärter ügnalisirt wird. 
In allen diesen Fällen muß so langsam gefahren werden, als die Umstände zur Vor- 
beugung einer möglichen Gefahr es erfordern. 
g. 52. Vei der Einfahrt in Stationen, als Hauptbahnen in Zwelgbahnen und 
umgekehrt, sowie überhaupt auf dem Uebergange aus einem Geleise in das andere, muß 
so langsam gefahren werden, daß der Zug auf eine Länge von 300 Fuß zum Stillstand 
hebracht werden kann. 
Nähern sich zwei Züge von verschiedenen Seilen einem solchen Punkt, so müssen 
belde so lange anhalten, bis der Wärter das Zeichen giebt. für welchen von ihnen die 
Durchfahrt frel ist. 
Drehbrücken dürsen überhaupt nur passirt werden, wenn der Locomotivführer an be- 
stimmter Stelle von dem Brückenwärter zugerufen isi: „die Brücke ist in Ordnung.“ 
8. 53. Bei Courier,, Schnell= und Extra, Zügen, bei denen die im S. 51 ange- 
gebene höchsie Fahrgeschwindigkeit zur Anwendung kommen soll, müssen sich die Betriebs- 
mittel in einem vorzugsweisen tüchtigen Zustande besinden Außerdem müssen: 
a) sämmtliche Wagen doppelte elastische Buffer haben; 
b) die Fahrzeuge unter sich, sowie mit dem Tender so fesi gekuppelt sein, daß 
sämmtliche Zug. und Bufferfedern etwas angespannt sind; 
c) die im § 38 dieses Reglements vorgeschriebene Zahl der Bremsen muß in 
einem jeden derartigen Zuge um eine vermehrt werden; 
41) Achträdrige Wagen dürfen in dergleichen Züge nicht eingestellt werden, eben- 
sowenig Güterwagen, salls ein solcher Zug schon aus 30 Achsen besteht. Wird 
diese Anzahl überschritten, so müssen die bereits eingeslellten Güterwagen aus- 
rangirt werden; 
e) in der Negel soll nur eine Locomotive zu diesen Zügen verwendet werden. 
Erfolgt die Beförderung ausnahmsweise mit zwei Locomotiven, so dark die
	        
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