Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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b. An bestimmte Körperabtheilungen gebundene Gebrechen und Krankheiten. 
opi. 
Augen. 
Ohren. 
Nase. 
Kopf. Mißförmig großer Schädel (monströser Kopf); 
Veralteter bösartiger Kopfgrind, Erbgrind; 
Unheilbare Kahlköpfigkeit; 
Substan zverlust an den Schädelk nochen, sel er in Folge 
von Knochenfraß oder mechanischen Verlehungen. 
2) Augen. Blindheit oder bedeutende Störung des Gesichts 
auf einem oder beiden Augen, hervorgebracht durch schwar. 
zen oder grauen Staar, oder durch andere krankhafte 
Veränderungen und Entartungen der innern und äußern 
Theile der Augen; 
Große Hornhautflecken der Pupille gegenüber; 
Chronische habituelle Entzündung eines Auges oder 
beider Angen und Augenlieder; 
Umkehrung eines oder beider Augenlider nach innen oder außen; 
Thränenfisteln; 
Erwiesene, in einem wahrnehmbaren feblerhaften Baue des Auges 
begründete Kurzsichtigkeit; 
Bedeutendes Schielen, Nacht= und Tagblindbeit. 
Anmerkung. Mit Beziehung auf die eingeführte Bewaf 
nung des Contingents mit weittragenden Schießgeweb- 
ren soll der Umauglichkeitsgrund der Kurzsichrigkeir ge- 
nau berücksichtigt werden. 
3) Ohren. Mangel des Gehörs oder hoher Grad von schon 
lange dauernder Schwerhörigkeit; 
Stinkender, ekelhafter Ausfluß aus einem Ohr oder aus 
beiden, von Knochenfraß oder andern schwer zu heilenden 
Ursachen berrührend; 
Ein fehlendes äußeres Ohr. 
4) Nase. Krankheiten der Stirnhöhlen oder Oberkiefer- 
höhlen mit Knochenfraß verbunden; 
Verlust der Nase oder Verunstallung derselben durch Kno- 
chenzerüörung; 
Stinkende Nasengeschwüre (Ozacna); 
Unbeilbare Verengerung oder Verwachsung eines vder bei- 
der Nasenlöcher oder der Nasenhöhlen und dadurch bebinder- 
tes Athemholen durch die Nase; 
Nasen-Polppen.
	        
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