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b. An bestimmte Körperabtheilungen gebundene Gebrechen und Krankheiten.
opi.
Augen.
Ohren.
Nase.
Kopf. Mißförmig großer Schädel (monströser Kopf);
Veralteter bösartiger Kopfgrind, Erbgrind;
Unheilbare Kahlköpfigkeit;
Substan zverlust an den Schädelk nochen, sel er in Folge
von Knochenfraß oder mechanischen Verlehungen.
2) Augen. Blindheit oder bedeutende Störung des Gesichts
auf einem oder beiden Augen, hervorgebracht durch schwar.
zen oder grauen Staar, oder durch andere krankhafte
Veränderungen und Entartungen der innern und äußern
Theile der Augen;
Große Hornhautflecken der Pupille gegenüber;
Chronische habituelle Entzündung eines Auges oder
beider Angen und Augenlieder;
Umkehrung eines oder beider Augenlider nach innen oder außen;
Thränenfisteln;
Erwiesene, in einem wahrnehmbaren feblerhaften Baue des Auges
begründete Kurzsichtigkeit;
Bedeutendes Schielen, Nacht= und Tagblindbeit.
Anmerkung. Mit Beziehung auf die eingeführte Bewaf
nung des Contingents mit weittragenden Schießgeweb-
ren soll der Umauglichkeitsgrund der Kurzsichrigkeir ge-
nau berücksichtigt werden.
3) Ohren. Mangel des Gehörs oder hoher Grad von schon
lange dauernder Schwerhörigkeit;
Stinkender, ekelhafter Ausfluß aus einem Ohr oder aus
beiden, von Knochenfraß oder andern schwer zu heilenden
Ursachen berrührend;
Ein fehlendes äußeres Ohr.
4) Nase. Krankheiten der Stirnhöhlen oder Oberkiefer-
höhlen mit Knochenfraß verbunden;
Verlust der Nase oder Verunstallung derselben durch Kno-
chenzerüörung;
Stinkende Nasengeschwüre (Ozacna);
Unbeilbare Verengerung oder Verwachsung eines vder bei-
der Nasenlöcher oder der Nasenhöhlen und dadurch bebinder-
tes Athemholen durch die Nase;
Nasen-Polppen.